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SARS-CoV-2



Betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten durch das Corona-Virus:

Soforthilfsprogramm für Unternehmen


Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, mit einem Soforthilfeprogramm.


Notleidende Unternehmen bis 100 Erwerbstätige sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:


  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000,- EUR

  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR

  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR

  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR


Die Umsetzung des Programms erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Ab dem 25. März können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Freiberufler mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben, Anträge stellen. Die Soforthilfe wird nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen.


Wenn Sie sich beim ILB-Newsletter anmelden, erhalten Sie automatisch aktuelle Informationen der ILB zum Programm.


Das Land Brandenburg hat für Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige einen Rettungsschirm aufgespannt. Dieser umfasst Hilfen von insgesamt einer Milliarde Euro.



Unterstützung durch die WFBB

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 100 Erwerbstätigen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in eine akute finanzielle Notsituation oder andere betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können sich an die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Andere betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten können beispielsweise akute Mitarbeiterbedarfe sein, unterbrochene Lieferketten oder akute technologische Anforderungen für Prozessumstellungen.


Die WFBB kann online oder telefonisch erreicht werden.

Online: Alle erforderlichen Angaben können mit Hilfe eines Online-Tools getätigt werden. Die notwendigen Informationen werden so kompakt und unkompliziert erfasst und können unmittelbar weiterverarbeitet werden.

Telefonisch erreichen Sie die zentral eingerichtete Anlaufstelle von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr über die WFBB Hotline für Brandenburger Unternehmen unter der +49 331 730 61-222.



Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) stellt auf seinen Internetseiten einen umfangreichen Katalog mit Informationen und Unterstützungsmaßnahmen u.a. zu den Themen Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung bei Betriebsschließung bereit. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und sind hier abrufbar!


Weitere Informationen zu Sofort- und Hilfsmaßnahmen hinsichtlich Kurzarbeitergeld, Finanzhilfen, Förderkredite und Exportkreditgarantien stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) zur Verfügung.


Aufschluss über Sonderregelungen und den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld gibt die Bundesagentur für Arbeit. Hier sind alle wesentlichen Informationen zu Anspruch, Anzeige, Beantragung und Abrechnung zusammenfassend dargestellt.


Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online hier ein neues Antragsformular an.


Auch der DIHK hat viele hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen zusammengestellt, die wesentliche Fragen rund um das Corona-Virus aufgreifen und Antworten liefern. Die FAQ-Liste zeigt u.a. auf, was bei der Erstellung eines betrieblichen Pandemieplans zu beachten ist und was zu tun ist, wenn ein Mitarbeiter infiziert ist.


Für gesundheitsbezogene Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nutzen Unternehmen bitte Informationen des Brandenburger Gesundheitsministeriums oder des Bundes (z. B. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) und wenden sich an die zuständigen Gesundheitsämter.

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